Die Bedingungen für den Erhalt der Pauschalbeihilfe waren zusammen mit dem Produktamt FranceAgriMer erarbeitet worden. Nach Angaben von Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll kann pro männlichem Rind einer Fleisch- oder Hybridrasse zwischen 13 und 24 Monaten mit einem Lebendgewicht unter 680 kg und einem Schlachtkörpergewicht von unter 360 kg dem Landwirt eine Summe von 150 Euro ausgezahlt werden. Fällig werde diese Summe beim Verkauf des Tieres zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar.
Darüber hinaus hat Le Foll in der vorvergangenen Woche einen Erlass zur Durchführung von Lebensmittelabgaben von Detailhandelsketten an gemeinnützige Einrichtungen unterzeichnet, der zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Laut dieser Regelung sind die Supermärkte für die Lieferung der Nahrungsmittel verantwortlich. Zulässig sind nur Produkte, die am Tag der Lieferung noch mindestens zwei Tage haltbar sind.
Schliesslich wurde eine Gesetzesänderung für die Herkunft von Lebensmittel inKantinen und anderen öffentlichen Einrichtungen beschlossen. Demnach werden Kantinen vom 1. Januar 2020 dazu verpflichtet, mindestens 40% Lebensmittel aus nachhaltiger oder regionaler Produktion zu verwenden. Ausserdem muss die Hälfte der Produkte biologischer Herkunft sein.