


(Bildquelle: Franco Rabazzo)
Das deutsche Kabinett billigte am Mittwoch den Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles muss nun noch die beiden Parlamentskammern Bundestag und Bundesrat passieren.
Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Nahles zu einem späteren Zeitpunkt den Mindestlohn-Tarifvertrag per Verordnung für die gesamte Branche vorschreiben kann. Danach soll die Lohnuntergrenze bis zum 1. Dezember 2016 in drei Schritten auf 8,75 Euro (rund 10,60 Fr.) steigen.
Die Fleischverarbeiter wollen sich damit vom Schmuddelimage befreien, was die Arbeitsbedingungen vor allem in Schlachthöfen angeht. Dort werden nach Darstellung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf Grundlage von Werkverträgen Tausende aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer zu Niedriglöhnen beschäftigt.
Die Fleischbranche in Deutschland erzielt einem Jahresumsatz von etwa 37 Mrd. Euro (45 Mrd. Fr.). In den gewerblichen Schlachtbetrieben wurden laut Statistikamt 2013 knapp 8,1 Millionen Tonnen Fleisch produziert.