


(Bildquelle: Proviande)
Dem generellen Einsatz einer kontinuierlichen Kameraüberwachung in Schlachthöfen stünden arbeits- und datenschutzrechtliche Bedenken entgegen, so Flachsbarth zum Ergebnis einer ministeriellen Prüfung. Filmaufnahmen am Arbeitsplatz stellten einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten dar.
Allerdings könnten Videoüberwachungssysteme, die im Falle einer unwirksamen Betäubung die sofortige Einleitung erforderlicher Massnahmen gewährleisteten, ein geeignetes Mittel sein, die tierschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten, räumt die Staatssekretärin ein. In diesem Zusammenhang verweist sie auf ein laufendes Forschungsprojekt über ein automatisiertes Verfahren zur Feststellung des sicheren Todeseintritts bei der industriellen Schlachtung von Schweinen.
Flachsbarth gibt zugleich zu bedenken, dass eine Regelung zur Einführung einer Kamerapflicht in Schlachthöfen nur durch die EU-Kommission auf europäischer Ebene getroffen werden dürfte.