Dabei hatte das Hauptzollamt Singen eigens labortechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben und eindeutig festgestellt: Eine sehr wichtige Eigenschaft des echten Bündnerfleisches fehlte- der leichte Edelschimmel.
Edelschimmel wird abgewaschen
«Ohne diese Produkteigenschaft handelt es sich lediglich um getrocknetes Rindfleisch. Da diese Ware jedoch nicht zollfrei ist, werden nun voraussichtlich über 250'000 Euro Zoll nacherhoben», hiess es in der Medienmitteilung vom letzten Freitag.
Das sieht man in der Schweiz anders. «In der Interpretation des BLW entsteht der Edelschimmel während des Reifungsprozesses, muss aber vor dem Abpacken zwingend entfernt werden. Aus hygienischen Gründen ist es nämlich unmöglich, das Bündnerfleisch abzupacken, ohne vorher den Edelschimmel abzuwaschen - es würde sofort zu faulen beginnen», schreibt das BLW in einer im Internet aufgeschalteten Stellungnahme.
EU-Kommission fordert Praxisänderung
Das BLW sei bereits vor einigen Wochen mit einem Schreiben an die EU-Kommission in Brüssel gelangt. Diese habe Anfang Woche schriftlich bestätigt, dass die Interpretation der Definition durch das BLW richtig sei. Zudem habe die Kommission die deutschen Behörden angewiesen, ihre Praxisänderung rückgängig zu machen und das Bünderfleisch wie die anderen EU-Länder im Rahmen des Kontingents zum Nullzoll zur Einfuhr zuzulassen.
«Die angedrohte Zollnachforderungen sollten somit vom Tisch sein», ist man im Bundesamt für Landwirtschaft überzeugt. Ferner habe die EU-Kommission bestätigt, dass die ausstellende Behörde der Echtheitsbescheinigung, also das Lebensmittelamt des Kantons Graubünden, weiterhin dafür verantwortlich sei, dass das Produkt der Definition entspreche und nicht der deutsche Zoll.
«Es wird wahrscheinlich noch einige Tage dauern, bis alle deutschen Zollstellen diese Informationen erhalten», schliesst das BLW seine Stellungnahme.
Zollnachforderung wird nochmals überprüft
Tatsächlich ist man beim Hauptzollamt Singen mittlerweile im Bilde. «Ein entsprechender Erlass des Bundesministeriums der Finanzen mit einem Schreiben der Europäischen Kommission ist zwischenzeitlich bei der Bundesfinanzdirektion Südwest eingegangen», schreibt Mediensprecherin Alexandra Feth auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
In dem Erlass werde bestätigt, dass ein Echtheitszeugnis des Lebensmittelamts des Kantons Graubünden, auf dem ein sogenannter Sichtvermerk des Bundesamtes für Landwirtschaft angebracht ist, als Grundlage für die zollfreie Einfuhr des Bünderfleisches in die EU diene.
Die Schweizer Firma kann jetzt hoffen, um die Zollnachforderung von einer Viertelmillion Euro herumzukommen. «Das Hauptzollamt Singen wird seine Nacherhebung nun auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen und gegebenenfalls von Amts wegen zurückerstatten», schreibt Feth.