Es sind jedoch einige raumplanerische, baurechtliche und agrarpolitische Hürden zu überwinden. Weil Fische in der Landwirtschaftsgesetzgebung nicht als Nutztiere gelten – in anderen Bereichen schon –, sind Bauten und Anlagen für die Fischzucht in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform. Umbauten innerhalb der bestehenden Gebäudevolumen werden nur unter strengen Auflagen bewilligt.
Der Präsident und der Geschäftsführer des Bauernverbandes Aargau, die Grossräte Alois Huber (SVP) und Ralf Bucher (CVP) sowie eine stattliche Anzahl Mitunterzeichner fordern nun die Regierung zu einer unbürokratischen Lösung auf. Sie berufen sich auch auf den Strategiebericht der Aargauer Landwirtschaft, in dem von genügend unternehmerischem Handlungsspielraum die Rede ist.