Nach der Rechtskommission des Ständerats hat am Freitag auch die Schwesterkommission eine entsprechende parlamentarische Initiative angenommen. Damit kann die ständerätliche Rechtskommission einen Erlassentwurf ausarbeiten.
Der Entscheid sei nach «intensiv geführter Diskussion» mit 20 zu 2 Stimmen gefällt worden, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Die Empfehlung, die Frist abzuschaffen, kommt von der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen, welche das Thema aufgearbeitet hat.
Ständerat Raphaël Comte (FDP/NE) verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative, dass die Frist verlängert wird. Bislang hätten sich nicht alle Opfer administrativer Versorgungen melden können. Eine zusätzliche Frist wäre «ein Akt der Menschlichkeit» und würde es erlauben, Personen zu entschädigen, denen es das erlittene Leid bisher schwer bis unmöglich gemacht habe, sich an die ursprüngliche Frist zu halten, so der Initiant.
Erst Mitte Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der sein Gesuch um den Solidaritätsbeitrag zwei Monate zu spät eingereicht hatte.