Zuvor war die Behörde davon ausgegangen, dass die Gewährung von 650'000 t ausreichen würde. Wie aus dem am Samstag vor einer Woche im EU-Amtsblatt veröffentlichten Text hervorgeht, revidierte die EU-Kommission ihre Meinung im Zuge aktualisierter Schätzungen über das zu erwartende Aufkommen von Nichtquotenzucker in der Gemeinschaft.
Danach wird in diesem Wirtschaftsjahr voraussichtlich ein Quotenüberschuss von 4,15 Mio. t erreicht. Mit der Erhöhung der zulässigen maximalen Exportmenge will die Kommission zusätzliche Absatzmöglichkeiten für Nichtquotenzucker sicherstellen. Nach Auskunft der Kommission könnte Ende dieser Woche eine vollständig aktualisierte Schätzung der EU-Zuckerproduktion 2015/16 vorliegen. Aufgrund des Produktionsquotensystems betrachtet die Welthandelsorganisation (WTO) die europäische Zuckererzeugung auf potentiell handelsverzerrende Weise subventioniert.
Deshalb hat sich die EU verpflichtet, ihre jährliche Exportmenge ebenfalls zu begrenzen, nämlich auf höchstens 1,374 Mio. t. Die Produktionsquoten laufen am 30. September 2017 aus, womit auch jegliche Ausfuhrbeschränkungen fallen werden. Der Zuckerrübenanbau im Frühling und Sommer nächsten Jahres für die Kampagne 2017/18 wird bereits ausserhalb des Quotensystems stattfinden.